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Lizenzbestimmungen
zwischen pmq SOFTWARE GmbH (im Folgenden nur mit "Hersteller" benannt) und
dem Benutzer des Software-Produkts.
I. Vertragsgegenstand
Der Gegenstand dieses Vertrags sind die Benutzerrechte zum Programm einschließlich entsprechender Dokumentation (im Folgenden nur mit "SOFTWARE" benannt). Dabei spielt es keine Rolle, auf welchem Medium das Programm verbreitet wird. Der Hersteller ist der urheberrechtliche Autor der Software. Mit diesem Vertrag werden Ihnen Benutzerrechte zur Software auf die Dauer des Vertrags in Übereinstimmung mit seinen Bestimmungen verliehen.
II. Benutzerrechte
a) Der Benutzer ist berechtigt die Software zu nutzen, solange er die Bestimmungen dieses Vertrags respektiert.
b) Der Benutzer hat das Recht auf die Zustellung einer neuen Software-Version (UPGRADE) zu einem niedrigeren Preis, auf Beratung und eventuelle Informationen über neue Produkte. Nur registrierte Programm-Benutzer können diesen Anspruch geltend machen.
c) Der Benutzer ist weiterhin berechtigt Software-Kopien anzufertigen, falls er sie zum Gebrauch an eigenen Computern laut Punkt a) und zur optimalen Nutzung der Programmfunktionen benötigt. Kopien zum Zweck der Archivierung und zum Ersatz verlorener, zerstörter oder anders beschädigter Software, die rechtmäßig gewonnen wurde, sind ebenfalls erlaubt.
III. Der Benutzer hat KEINE Berechtigung:
a) diese Software für kommerzielle Zwecke zu nutzen (z.B. zum Testen von Schülern oder von neuen Angestellten)
b) Kopien der Software anzufertigen und sie zu verbreiten, insofern in diesem Vertrag diesbezüglich keine anderen Bedingungen festgelegt sind. Falls der Benutzer beliebige andere Kopien der SOFTWARE anfertigt, mit Ausnahme der im Vertrag definierten Fälle, verletzt er damit die Urheberrechte der Produzenten. Keine Verletzung erfolgt dann, wenn der Benutzer beweist, dass solche Kopien ausschließlich zu Zwecken gebraucht werden, die im Urheberrechtsgesetzt zugelassen sind.
c) die SOFTWARE auf jegliche Art und Weise zu bearbeiten, zu verändern, in andere Programmier- oder Nationalsprachen zu übersetzen, in den Quelltext oder in ein Umwandlungsprogramm zu transformieren, das Produkt zum Bestandteil einer anderen Software zu machen und so entstandene, von der ursprünglichen Software abgeleitete Produkte, zu verbreiten. Der Benutzer hat weiterhin keine Berechtigung in die innere Struktur der SOFTWARE einzugreifen, mit Ausnahme der in diesem Vertrag angeführten oder im Urheberrechtsgesetz explizit erlaubten Fälle.
d) die SOFTWARE zu leihen, zu vermieten, die verliehenen Berechtigungen auf dritte Personen zu übertragen oder mit der SOFTWARE auf andere unerlaubte Art und Weise umzugehen.
IV. Verantwortung des Herstellers
Der Hersteller haftet nicht für die Schäden, die aufgrund regelwidriger Benutzung
der SOFTWARE entstanden sind und die durch Nichteinhaltung der in der
Benutzerdokumentation festgelegten Bedingungen verursacht wurden. Falls
dem Benutzer oder einer dritten Person ein direkter oder indirekter Schaden
aufgrund der Benutzung von SOFTWARE entsteht, haftet der Hersteller eventuell
nur in dem Fall, wenn der Schaden von ihm verursacht wurde. Ein eventueller
Schadensersatz wird in keinem Fall eine dem Produktpreis entsprechende Vertragsstrafe
übersteigen.
V. Vertragsdauer
Der Vertrag bleibt gültig, solange der Benutzer die vertraglichen Bestimmungen
nicht verletzt. Der Vertrag wird sofort und ohne weiteres beendet, wenn der Benutzer
vertragswidrig gehandelt hat. Die Vertragsgültigkeit hört ebenfalls in dem Moment auf,
wenn nach Zulieferung einer neuen SOFTWARE - Version (UPRGRADE) neue Lizenzbestimmungen,
die diese SOFTWARE betreffen und die zwischen dem Benutzer und dem Hersteller
vereinbart werden, in Kraft treten. Sobald der Vertrag beendet wurde, ist dem Benutzer
untersagt, die SOFTWARE weiterhin zu nutzen.
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Dec 2003 | Content © pmq SOFTWARE GmbH |
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